Die AGBs von Huber Naturerlebnis

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bieten Sie der Firma Huber Naturerlebnis den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle Teilnehmer.

 

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung überweisen Sie uns 50% des Gesamtbetrages. Ist die Zahlung unserem Konto gutgeschrieben, erhalten Sie zirka 10 Tage vor Reiseantritt die Reisedokumente.

Beim Kanuverleih kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Restbetrag am Abfahrtstag vor Ort bar bezahlt wird oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Alternativ erkennen wir auch einen von der Zahlstelle abgestempelten Überweisungsträger an.

 

3. Leistungen und Leistungsänderung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf unserer Homepage / im Angebot sowie den zusätzlichen Angaben in den Reiseunterlagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen / -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung anbieten.

 

4. Preisänderung

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise zu ändern, soweit dies aus nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird und zwischen Preisbestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Hierüber müssen wir Sie spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Sie sind berechtigt ohne Zahlung eines Entgeltes zurückzutreten, falls sich der Reisepreis um mehr als 10% erhöht.

 

5. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Reisepreis verlangen, der sich wie folgt ergibt:

10 % bis 30 Tage vor Reiseantritt

25 % ab 29. bis 20.Tag vor Reiseantritt

50 % ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt

75 % ab 9. bis 6.Tag vor Reiseantritt

90 % ab 5. Tag vor Reiseantritt

100% 1 Tag vor Abfahrt oder Nichtantritt der Reise am Reisetag

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung bei Huber Naturerlebnis. Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, so behält sich Huber Naturerlebnis vor eine Umbuchungsgebühr zu erheben.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilreisepreises.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

a) Vor Antritt der Reise

Der Reiseveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmässige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters etc.

b) Nach Antritt der Reise

Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solch einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise, wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter und/oder Vertragspartner vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

 

8. Kündigung in Folge höherer Gewalt

Wird die Reise in Folge, bei Vertragsabschluss, nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen, erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall, werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. Huber Naturerlebnis kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Umweltkatastrophen etc. einen sicheren Verlauf der Reise nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen. Muss eine Reise die aus der Kombination mehrerer Leistungen besteht, wegen Hochwassers in ihrem Verlauf verändert werden, wird von Huber Naturerlebnis ein Alternativprogramm angeboten. Eine Stornierung ist in diesem Fall weder vom Veranstalter noch vom Kunden zulässig.

 

9. Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für

- gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung

- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen

- die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter       Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so regelt sich in diesem Fall eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten und ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Sportanlagen, Fahrräder und Kanus sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Das Anlegen von Schwimmwesten ist bei Benutzung eines Kanus Pflicht. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Wander-, Rad- und Kanureisen ist der Reisende für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und der Binnenschifffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, verantwortlich. Er verpflichtet sich außerdem, Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist.

 

10. Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, und Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit.

 

11. Gepäcktransport

Für von uns transportiertes Gepäck haften wir nicht bei Verlust oder Beschädigung. Pro Person sind bei Gepäcktransfer durch den Veranstalter maximal 2 Gepäckstücke pro Reisenden im Preis enthalten. Die Gepäckstücke müssen deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und

für den Transport gut verschlossen sein. Der Zeitpunkt zur Annahme der Gepäckstücke wird nach Vereinbarung festgelegt.

 

12. Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Des weitern haften wir nicht für verloren gegangene oder beschädigte Mobiltelefone oder sonstige Elektrogeräte, die nicht wasserdicht verpackt in der Gepäcktonne aufbewahrt wurden.

 

13. Gewährleistungen

Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 651c bis f, BGB). Gleiches gilt für den Abschluss unserer Gewährleistung sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651f, BGB) unterliegen den in Nummer 12 genannten Haftungsbeschränkungen.

 

14. Bestimmungen Kanuverleih

Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und, soweit nicht anders vereinbart, persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter von Huber Naturerlebnis auf einen Trailer aufzuladen. Die vermieteten Kanus dürfen ausschließlich auf Naab und Vils benutzt werden. Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die älter als 12 Jahre sind, fahren zu lassen und die Zahl, der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten.

 

15. Umweltschutz

Sie verpflichten sich, die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich an den Flüssen die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung einzuhalten und nur die zugelassenen Ein- und Ausstiegstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie von Huber Naturerlebnis informiert werden, zu benutzen.

 

16. Beschädigung

Werden Ausrüstungsgegenstände von Huber Naturerlebnis beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

 

17. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort, bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist ein Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Hotelier, Gastronom, Transfer-Unternehmen). Wir bzw. die Reiseleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

18. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringen oder nicht vertragsgemäßem Erbringen von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

 

19. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

 

20. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kemnath Stadt.